Vor kurzem hatte ich bereits etwas zum Thema Facebook und Datenschutz hier geschrieben. Inzwischen gibt es eine weitergehende Entwicklung, weshalb ich hier das Thema nochmal aufgreifen möchte.

Der Vorsitzende des Unterausschusses Neue Medien im Bundestag, der FDP-Politiker Sebastian Blumenthal, ließ vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages (WD) eine Ausarbeitung mit dem langen Titel „Die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch sogenannte Facebook Fanpages und Social-Plugins“ (PDF) anfertigen.

Der WD kommt dabei zu interessanten Ergebnissen in Bezug auf das Handeln des ULD in Schleswig-Holstein:

Tatsächlich bestehen an der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit dieser Anwendungen erhebliche rechtliche Zweifel. Aufgrund der komplexen und unübersichtlichen Rechtslage sowie der Schwierigkeit einer zutreffenden Einordnung der technischen Abläufe ist eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung aus hiesiger Sicht jedoch nicht möglich.
Festzuhalten ist Folgendes: Das Gutachten des ULD übergeht an einigen Stellen bestehende Streitigkeiten zur Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragestellungen. Zudem ist die rechtliche Bewertung teilweise lückenhaft und nicht durchgängig nachvollziehbar

Auch sieht der WD die Frage der Zusätndigkeit des ULD im Bezug auf die Zuständigkeit bei der Verhängung von Bußgeldern nicht wirklich geklärt. Selbst die Frage ob die IP wirklich zu den personenbezogenen Daten gehört oder nicht, wird vom WD ausweichend beantwortet.

Sehr wichtig ist auch dieser Satz:

Die Frage möglicher Konsequenzen für Webseitenbetreiber lässt sich im Ergebnis nicht eindeutig beantworten.

Speziell für das ULD ist dies ein Schuß vor den Bug, aber ein ebensolcher wird auch in Richtung Gesetzgeber abgegeben, denn vieles was in den Bereich reinspielt ist bis heute nicht abschließend geklärt.

Interessant auch die letzte Anhörung des Unterausschusses „Neue Medien“ des Bundestages, bei dem Thilo Weichert aussagte, daß er eine verwaltungsgerichtliche Klärung der Zulässigkeit des Like-Buttons und der Facebook-Fanpages anstrebt. Auch seine Gespräche mit Vertreten der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein und der IHK Schleswig-Holstein verliefen wohl freundlich, aber ergebnislos. Beide Gesprächspartner des ULD haben wohl abweichende Meinungen was Like-Button und Fanpages angeht.

Das Video der Anhörung im Unterausschuss „Neue Medien“ gibt es hier:

 

Ich bin gespannt wie es weiter geht in dieser Angelegenheit. Das letzte Wort ist jedenfalls bisher noch nicht gesprochen.

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Von admin

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